Hotel Lacin
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.


2. Die Unter- oder Weitervermietung von gebuchten  Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist untersagt.


3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.  



II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, vertragliche Haftungsbegrenzung und Verjährung


1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel LACIN zustande. Dem Hotel LACIN steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.


2. Vertragspartner sind das gebuchte Hotel LACIN, nachfolgend „Hotel“ genannt, und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt oder reserviert, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.


3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind.


4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich nach sechs Monaten.


5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.



III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung


1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.


2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.


3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eventuelle Erhöhungen der Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Kunden. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben.


4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.


5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren bzw. niedrigeren Schadens bleibt dem Hotel bzw. dem Kunden vorbehalten.  


6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Übernachtungen, eine  Vorauszahlung  oder Sicherheitsleistung  zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung nach der Reservierung ist 90 % des Gesamtpreises und den Restbetrag in den 60 Tagen vor der Anreise.
Die  Sicherheitsleistung  liegt vor, wenn der Kunde die Zahlung der Übernachtungsdienstleistung   mittels Angabe einer gültige Kreditkartennummer eines vom Hotel akzeptierten Kreditkartenunternehmens bestätigt.


7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen über einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.


8. Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer, spätestens bei Anreise im Hotel, im Voraus zu bezahlen.



IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung und Stornierung) / 

Nichtanspruchsnahme der Leistungen des Hotels (No Show)


1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.


2. Im Falle einer Stornierung durch den Kunde nach der Reservierung ist 90 % des Gesamtpreises und im Falle einer Stornierung in den 60 Tagen vor der Anreise einen Betrag in Höhe des Gesamtpreises zu zahlen.


3. Bei mehrtägigen  Reservierungen werden bei Nichtanreise alle Folgenächte ab inklusive der zweiten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.


4. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.



V. Rücktritt des Hotels


1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Hotel LACIN in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.


2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III.6 verlangte Vorauszahlung nicht vereinbarungsgemäß geleistet, so ist das Hotel  zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


3. Ferner ist Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls...


  • höhere Gewalt oder andere von Hotel LACIN nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.



VI. Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe und  Zimmerrückgabe


1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.


2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.


3. Im vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100%.


4. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.  Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.


5. Das Hotel LACIN ist berechtigt reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. Ausgenommen hiervon sind Reservierungen, die vorausbezahlt oder für die eine gültige Kreditkartennummer eines vom Hotel akzeptierten Kreditkartenunternehmens angegeben wurde.



VII. Hausordnung


1. In den öffentlichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehene Räumlichkeit (Frühstücksraum) eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist nicht möglich. Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt.


2. Der Gast hat die Einrichtung des Hotels sowie der Zimmer pfleglich zu behandeln und insbesondere grobe Verschmutzungen und Beschädigung zu vermeiden. Falls sich Verschmutzungen oder Beschädigungen, die über das normale Maß der Inanspruchnahme hinausgehen, auch noch nach der Abreise des Gastes herausstellen, ist das Hotel berechtigt, dem Gast die Reparaturkosten, Kosten für Ersatz oder für Reinigung nachträglich in Rechnung zu stellen.

Dies gilt insbesondere für die Wiederbeschaffung von Handtüchern, Badetüchern und sonstigen Frotteewaren, Bettwäsche, elektrischen Kleingeräten, sonstigen Einrichtungsgegenständen sowie Zimmerkarten für die elektronische Schließanlage.


3. Im Interesse der anderen Hotelgäste ist auf Fluren und Gängen des Hotels Ruhe zu bewahren, insbesondere ab 22.00 Uhr.


4. Das Hotel LACIN ist Nichtraucherhotel. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat Hotel LACIN das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 250,00 zu verlangen.


5. Haustiere sind nicht gestattet.



VIII. Haftung des Hotels


1. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens aber € 3.000,00, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 750,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht.


2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Hotel LACIN nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


3. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, in den technischen Einrichtungen und in der Lobby des Hotels hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht.



IX. Schlussbestimmungen


1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.


2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.


3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels.


4. Es gilt deutsches Recht.


5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.  Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.




Stand ab 16. September 2019




 
 
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